Die zunehmende Nutzung des Internet, d.h. die Abwicklung von Geschäften über offene elektronische Netze, wirft nicht nur neue Wirtschaftspolitische Fragern auf, sondern ergänzt den bestehenden regulatorischen Rahmen um eine technische Variante. Wirtschaftspolitik muß sich diesem veränderten Regime stellen.
Längst hat sich das Internet zum Massenmedium entwickelt, für das allein in Deutschland zum Jahresanfang 1999 eine Zahl von etwa neun Millionen Nutzern geschätzt wurde (GfK). Mit dieser Entwicklung verstärkt sich auch der Trend zur kommerziellen Nutzung des Com-puternetzes.
Diese Erwartungshaltung spiegelt sich am Erfolg neuer Internet-Emissionen wie der Intershop-Aktie am Neuen Markt wieder. Kapital wird aus anderen Branchen abgezogen und im Internet-Markt inve-stiert. Zudem entwickelt sich das ehemalige Wissen-schaftsnetz “Internet” von einem Informations- und Selbstdarstellungs- zu einem Transaktionsmedium. Auf virtuellen „Marktplätzen“ findet der elektroni-sche Handel – gemäß der Internet-Konvention und mittlerweile allgemein üblichen Sprachregelung im folgenden: E-Commerce – statt, bei dem die Tauschprozesse der (Internet-) Marktteilnehmer mit Hilfe der elektronischen Medien entscheidend unter-stützt werden.
Es kann damit gerechnet werden, daß über diese Märkte bereits mittelfristig mehr als nur ein ver-nachlässigbarer Teil des gesamtwirtschaftlichen Transaktionsvolumens abgewickelt wird. Dennoch steht keine unaufhaltsame Verdrängung des her-kömmlichen Handels zu erwarten. Wirtschaftliches Handeln, so die hier vertretene Perspektive, wird auf absehbare Zeit nicht vollständig „ins Netz“ verlegt werden, sondern erfährt durch den elektronischen Handel eine ergänzende „Vernetzung“, die in erheb-lichem Maße zusätzliche Tauschmöglichkeiten schafft. Durch elektronischen Handeln wird den Akteuren also neben dem persönlichen Netzwerken und den anonymen Märkten eine weitere Hand-lungsebene zur Verfügung gestellt, die für be-stimmte Transaktionen gegenüber den alternativen Koordinationsformen Transaktionskostenvorteile bietet.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich für den Be-reich des E-Commerce zwei wesentliche Fragestel-lungen von wirtschaftspolitischer Relevanz.
[1] Zunächst hängt die Ausprägung der zusätzlichen Wohlstandspotentiale davon ab, in welchem Maße elektronische Märkte und Handel für sich betrachtet einen funktionsfähigen Wettbewerb ermöglichen. Häufig wird die Vermutung geäußert, daß elektroni-sche Märkte dem Ideal friktionsloser vollkommener Märkte sehr nahe kommen und deshalb die Tür zum wohlfahrtsökonomischen Paradies aufstoßen wür-den. Bei näherem Hinsehen erweist sich diese Ver-mutung jedoch als nicht stichhaltig. Ganz analog zu den Diskussionen für reale Märkte ist vielmehr zu fragen, wie Eigentumsrechte, Marktzugang, Haftung und stabiles Geld ordnungspolitisch gesichert wer-den können und in welchem Maße es dazu staatli-cher Eingriffe bedarf. Viele der bestehenden Rah-menbedingungen, etwa zum Urheberrecht oder Verbraucherschutz, können nicht ohne weiteres auf den E-Commerce übertragen werden. Auch die Re-gulierung des Netzzugangs oder der Haftung von Schäden durch Computerviren sind neue Fragen.
[2] Abzugrenzen von diesen Regulierungsfragen im Netz ist die Diskussion der Auswirkungen des Elec-tronic Commerce zwischen den Netzen, also den Wechselwirkungen zwischen elektronischem und konventionellem Handel. Indem durch das Internet eine zusätzliche Handlungsebene eingeführt wird, entstehen vor allem neue Möglichkeiten, bestehende Regulierungen der realen Märkte zu umgehen. Diese Ausweichmöglichkeit ist ganz analog zu informellen Alternativen zu offiziellen Märkten durch Nachbar-schaftshilfe, Tauschringe, Schwarzarbeit oder -handel zu betrachten.
Viele der aktuellen Regulierungsentwürfe für das Internet werden der Totalanarchie oder der Total-kontrolle zugeschrieben. Dagegen soll hier zunächst ein ordnungspolitischer Leitfaden ohne ordre public-Vorbehalt entwickelt werden. Wir werden versuchen zu einer Auflistung konstitutierender Prinzipien des Internet-Handels zu gelangen.
Die veränderten Bedingungen erklären sich durch die neuen technische Möglichkeiten. Tatsächlich kann von einem veränderten regulatorischen Rah-men gesprochen werden, denn das Internet basiert letztlich lediglich auf einer Ansammlung technischer Reglel (Software-Algorithmen). Internet-Technik erweitert damit den durch Gesetze vorgegebenen Ordnungsrahmen. Lawrence Lessig stellt Für die USA in diesem Zusammenhang dem East Coast Code (Gesetze, Verfassung) den neuen West Coast Code (Software) gegenüber.
Grundsätzlich werden eigennutzorientierte Akteure das Koordinationsnetz für ihre Transaktionen wählen, welches die Transaktionskosten der anvisierten Transaktion minimiert. Für die Internet-Teilnehmer ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, von der Um-gehung staatlicher Regulierungen zu profitieren (regulatorische Arbitrage). Anreize bestehen deshalb unabhängig davon, ob die Folgen der zugrundelie-genden Staatseingriffe allgemein erwünscht oder unerwünscht sind. So wird man wohl zu anderen wirtschaftspolitischen Schlußfolgerungen kommen, je nachdem, ob sklerotisierte Dienstleistungsmärkte durch Angebote wie ärztliche Beratungen aufge-mischt werden, geldpolitische oder steuerpolitische Ziele ins Wanken geraten oder aber grundsätzlich vom Handel ausgeschlossene Produkte wie Kinder-pornographie oder radikales Gedankengut auf elek-tronischem Wege dem regulatorischen Zugriff ent-zogen werden.
Doch auch regulatorische Arbitrage kann – als Reaktion auf bestehende Regulierungen – zu subopti-malen Marktentscheidungen führen. Als normative Vorgabe für die weitere Untersuchung soll daher gelten, daß die Entscheidung der wirtschaftlichen Akteure, sich im realen oder virtuellen Markt zu betätigen, möglichst nicht verzerrt werden soll.
Seltener als die Frage, auf welche Weise elektronisch besteuert oder verschlüsselt werden kann, taucht die Frage auf, wie man Hemmnisse der Teilnehmer, sich am Electronic Commerce zu beteiligen, beseitigen kann (es handelt sich damit auch um Investitionshemmnisse). Es ist zu untersuchen, inwieweit ein solches “Marktversagen” für das Inter-net diagnostiziert werden kann und ob Abbau mögli-cher institutioneller Hemmnisse.
Hierbei gilt insbesondere zu beachten, daß wirtschaftliche Betätigung im Internet zum Teil unter die Medienaufsicht fällt und damit doppelt reguliert wird. Ein Online-Shop dürfte jedoch nicht notwendig mit einem journalistischen Engagement zu vergleichen sein. Das Bundeskartellamt kritisiert beispielsweise das komplizierte Nebeneinander von Aufsichtsbehörden bei der Regulierung von Internet-Dienstleistungen. «Wer in Deutschland in moderne Kommunikations- und Informationstechnologien investieren will, steht vor einem schwer überschaubaren Gestrüpp von Zuständigkeiten und Regulierungen.» (1) Notwendig sei eine schlanke Regulierung unter einem Dach. Um den Zugang zum Internet zu erleichtern und damit den Wettbewerb im Internet zu steigern wird eine Trennung der Telekom von ihrem Fernkabelnetz erwägt. Tatsächlich eignet sich das Breitbandkabelnetz der Telekom, an das in Deutschland fast 18 Millionen Haushalte angeschlossen sind, für schnelle Internet-Zugänge (1).
Die getrennte Analyse des E-Commerce und Wirt-schaftspolitisches Handeln: – Voraussetzungen für das Funktionieren virtuellen Wettbewerbs und uner-wünschte Folgen für reale Märkte
Verweise:
1. Wolf, Dieter, zit. aus “Kartellamt will Wettbewerb auf Internet-Markt sichern”, in: SPIEGEL ONLINE – 30. April 1999, 14:50
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/ebusiness/0,1518,20214,00.html,